ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. AGB für Beratungsaufträge und Schulungsmaßnahmen

 

1. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. 

2. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns nicht erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen. 

3. Wir legen die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei unserer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Löwe & Team nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von uns Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben. 

4. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Löwe & Team empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Löwe & Team die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet. 

5. Die Umlegung oder Stornierung eines verbindlich vereinbarten Beratungs-/Schulungstermins ist bis 14 Tage vor diesem Termin kostenfrei möglich. Danach berechnen wir 50% des Beratungs-/Schulungsentgelts. Erfolgt die Umbuchung oder Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Durchführungstermin, wird das volle Beratungs-/Schulungsentgelt fällig. 

6. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 

7. Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften. 

8. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. 

9. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform. 

10. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz. 


 

2. AGB für Seminare

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Seminaren und Trainings von Löwe & Team. 

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin und unsere Anmeldebestätigung bilden den gesamten Vertrag zwischen Löwe & Team und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin des Seminars/Trainings. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 

3. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Klausel dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden die ungültige Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene, ersetzen. 

4. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Löwe & Team kommt mit der Übersendung der Anmeldebestätigung zustande. Löwe & Team ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurück zu weisen. 

5. Bei den von Löwe & Team zur Verfügung gestellten Leistungen handelt es sich um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB. Für den Erfolg des Seminars/Trainings übernimmt Löwe & Team auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen keine Gewähr. 

6. Kann das geplante offene Seminar/Training aus einem von Löwe & Team nicht zu verantwortenden Grund nicht stattfinden, kann das Seminar/Training auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden. 

7. Sagt die Terminverlegung dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nicht zu, kann diese/r von der Teilnahme an diesem Seminar/Training zurücktreten. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass das Seminar/Training ganz ausfällt. Stimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr auf das später stattfindende Seminar/Training angerechnet. 

8. Für den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist eine Abmeldung oder Umbuchung schriftlich bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Danach berechnen wir 50% der Seminarkosten. Bei Abmeldung oder Umbuchung später als 15 Tage vor Seminarbeginn wird der gesamte Seminarpreis fällig. Eine Abmeldung verursacht keine Kosten, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine für den Seminarinhalt geeignete, zahlende Ersatzperson für ihren Seminarplatz vermitteln kann. 

9. Löwe & Team kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten das einzelne Seminar/Training oder einzelne Stunden verschieben oder einen Ersatzdozenten einsetzen. 

10. Für die Teilnahme am Seminar/Training erhebt Löwe & Team Teilnahmegebühren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem in der Anmeldung genannten Preis bzw. aus der der Anmeldung beigefügten Preisliste. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 

11. Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann am Seminar/Training nur nach vollständiger Bezahlung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen. 

12. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann gegenüber Forderungen von Löwe & Team nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

13. Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung Löwe & Team schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. 

14. Erfolgt die vollständige Bezahlung der Rechnung nicht bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Seminars/Trainings, kommt der Teilnehmer automatisch in Verzug. 

15. Löwe & Team ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu erheben. 

16. Für sonstige Schäden haftet Löwe & Team nur, soweit diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen durch Löwe & Team oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zurück zu führen ist. 

17. Löwe & Team ergreift alle technisch notwendigen und nach dem jeweiligen Stand der Technik bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu schützen. 

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